Die Regel (UE) des Vorschlags 31. März 2011 ns. 333/2011 die Kriterien für die Feststellung, wann die Eisenwracks, Stahl und Aluminium, die Wracks der Aluminiumligen, sie aufhören, eine Ablehnung und sie wieder ein Produkt und es ist das erste Gemeinschaftsdokument in der Frage der „Einstellung der Qualifikation der Verweigerung“, insbesondere für den Sektor der Wracks. Die Regel unterstreicht einen wichtigen Fortschritt, beginnend mit dem Ende des Konzepts der „alle Ablehnung“ und stellt eine wesentliche Voraussetzung für die korrekte Entwicklung der Verfahren von I Recycling und Verwertung und für die Rettung von Themen zuerst natürlich. Das Herz der Regel n. 333/2011 werden von den Kunstgegenständen konstituiert. 3 und 4, die zusammen mit den Beilagen Die (Eisenwracks und Stahl) und II (Aluminiumwracks) die Kriterien für den Sockel festlegen, zu dem die Eisenwracks und der Stahl und die Aluminiumwracks aufhören, eine Verweigerung zu sein. Die Regel n. 333/2011 werden Armaturen verwendet, die den Betrieb der Verwertung von Rückständen, die aus metallischen Wracks in Stahl, Eisen, Aluminium und Aluminium Ligen zu den Solen und nicht zu den primären Produzenten von solchen Widersprüchen. Die Richtlinien in Italien über die Beseitigung der Ablehnungen (end of west) stehen erstmals vor dem Thema der Einstellung der Ablehnungsberechtigung. In diesen Richtlinien werden vier allgemeine Voraussetzungen festgelegt, die eine Verweigerung am Ende der Verwertung erfüllen muss, um nicht mehr als Mensch zu gelten, und sind:
- eine gemeinsame Nutzung für bestimmte spezifische Zwecke anzubieten;
- Besitz eines Marktes oder einer Frage;
- die technischen Voraussetzungen für die spezifischen Zwecke, die Sie/sie bestimmt sind, zu erfüllen und die normative und die geltenden Normen für die Produkte zu beachten;
- benehmen Sie sich nicht mit der Anwendung der negativen allgemeinen Auswirkungen auf die Umwelt oder die menschliche Gesundheit.